Antrag auf Beurlaubung

§ 7 Abs. 1 ThürSchuO: "Schüler können in dringenden Ausnahmefällen auf schriftlichen Antrag der Eltern beurlaubt werden.[...]"

 

Sehr geehrte Eltern,

laut Schulordnung sind Sie verpflichtet bei gewünschten Freistellungen Ihres Kindes einen Antrag bei der Schule zu stellen. Es reicht nicht aus, Ihr Kind einfach zu entschuldigen. Der Antrag ist so schnell wie möglich, spätestens jedoch eine Woche vor dem Freistellungstermin zu stellen. Außerdem weisen wir auf die unterschiedlichen Zuständigkeiten bei der Genehmigung von Freistellungen hin. Bei bis zu drei Unterrichtstagen kann der Klassenlehrer die Freistellung genehmigen. Ab drei bis 15  Unterrichtstagen bzw. Tagen die direkt an Ferien angrenzen ist der Schulleiter zuständig. Bei noch längeren Freistellungen wird der Antrag nach Stellungnahme des Klassenlehrers und der Schulleitung an das Staatliche Schulamt Mittelthüringen zur Beabreitung weitergeleitet, was zu einer längeren Bearbeitungszeit führen kann.

Wir weisen auch darauf hin, dass laut Schulordnung ein Schüler nur bei "dringenden Ausnahmefällen" beurlaubt/freigestellt werden kann. Erholungsurlaub erfüllt nicht die Anforderungen eines dringenden Ausnahmefalles!

Zur Erleichterung des Verfahrens verwenden Sie bitte das untenstehende Formular "Antrag auf Beurlaubung".

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ES_Beurlaubung_Unterricht_allgbS.pdf
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