Hausordnung

 

(zuletzt geändert am 24.11.2020 durch Beschluss der Schulkonferenz)

 

Vorbemerkung:

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in dieser Hausordnung das generische Maskulinum bei Personenbezeichnungen verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint.

Die Hausordnung ist ein Regelwerk, an das wir uns alle halten, um ein freundliches und friedvolles Miteinander am Gymnasium 10 Erfurt zu gewährleisten. Deshalb ist es wichtig, dass wir folgende Grundsätze kennen, akzeptieren, umsetzen und miteinander leben:

 

           Wir verhalten uns fair und respektvoll.

 

           Wir haben das Recht auf ungestörten Unterricht.

 

           Wir haben die Pflicht, die Rechte der anderen jederzeit zu wahren.

 

Wir unterlassen alle Verhaltensweisen, die das Ansehen der Schule schädigen oder die Sicherheit gefährden.

 

Wir beachten die Schulordnung und das Schulgesetz.

 

1.             Anwendung und Durchsetzung der Hausordnung

1.1         Geltungsbereich

  • Die Hausordnung gilt für alle Personen, welche die Schulanlage betreten und benutzen. Zur Schulanlage gehören das Schulgrundstück und alle auf ihm gelegenen (oder für schulische Zwecke angemieteten) Einrichtungen. Die Hausordnung gilt auch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude der Grundschule 3.

1.2         Zuständigkeit und Verantwortung

  • Zuständig und verantwortlich für die Durchführungen der Bestimmungen sind in erster Linie  Schulleitung und Lehrkräfte aber auch Hausmeister und Schulsekretärinnen.

1.3         Verstöße

  • Verstöße gegen die Hausordnung werden angemessen geahndet.

2.             Allgemeines

  • Behandlung des Schuleigentums (Bücher etc.): Das Eigentum der Schule wird von allen Schülern respektvoll behandelt und sie sorgen dafür, dass es in einem guten Zustand bleibt.
  • Verhalten im Unterricht: Alle Schüler beginnen pünktlich mit dem Unterricht, haben alle Materialien vorbereitet und befinden sich an ihrem Platz. Die Schüler haben sich so zu verhalten, dass der Unterricht nicht gestört wird.
  • Der verantwortliche Schüler übernimmt das Klassenbuch nach der ersten Stunde und gibt es jeweils an die anderen Fachlehrer weiter.

3.             Verhalten auf dem Schulgelände und in den Pausen

  • Die Frühaufsicht auf dem Schulhof wird ab 7.30 Uhr sichergestellt. Das Schulgebäude darf ab 7.45 Uhr betreten werden. Über Ausnahmen entscheidet der aufsichtführende Lehrer ggf. in Absprache mit der Schulleitung. Bei schlechter Wetterlage und nach Entscheidung der aufsichtführenden Lehrkraft, dürfen Schüler das Schulgebäude bereits 7.30 Uhr betreten und sich im Foyer im Erdgeschoss aufhalten. Ein anderer Aufenthaltsort ist nicht gestattet.
  •  7.45 Uhr begeben sich die Schüler zu ihren zugewiesenen Unterrichtsräumen.
  •  Während der großen Pausen halten sich die Schüler der Klassenstufe 5-9 auf dem großen Pausenhof auf. Schülern ab der Klassenstufe 10 ist es gestattet, sich auf dem kleinen Hof (bei der Tischtennisplatte) aufzuhalten. Alle Schüler begeben sich fünf Minuten vor Unterrichtsbeginn in das Schulgebäude und zu den Unterrichtsräumen. Schüler, die nach den großen Pausen im linken Flügel des Gebäudes Unterricht haben, nutzen den linken Weg am Schulgarten der Grundschule vorbei und betreten das Gebäude durch die linke Tür auf der Rückseite (bei der Treppe neben der Tischtennisplatte). Alle anderen Schüler nutzen den Haupteingang.
  •  Die aufsichtführenden Lehrer werden in den großen Pausen durch ausgewählte Schüler unterstützt. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten.
  • In den kleinen Pausen (5 min Pausen) wechseln die Schüler schnellstmöglich die Räume.
  • Die Nutzung des Speisesaals in der Mittagspause ist nur Schülern gestattet, die Essen bestellt haben. Der konkrete Ablauf und die Taktung der Esseneinnahme richtet sich nach der Anzahl der Essenteilnehmer und wird entsprechend angepasst, um eine zügige und reibungslose Essenausgabe zu gewährleisten. Hierzu haben sich die Schüler im Vorfeld zu informieren, welches Essen gewählt wurde.
  • Bei schlechten Witterungsbedingungen entscheidet die Schulleitung, ob die Hofpause ausgesetzt wird. Die Schüler verbringen dann die Pause in den dafür vorgesehenen Räumen. Die Aufsicht wird durch zusätzliche Lehrer unterstützt.
  • Alle Schüler bis einschließlich Klassenstufe 9 verbleiben während der gesamten Schulzeit auf dem Schulgelände. Mit Erlaubnis der Eltern können Schüler der Oberstufe das Schulgelände während der großen Pausen bzw. in Freistunden verlassen.
  • Das Werfen und „Fußballspielen“ mit Steinen, Dosen, Flaschen, Schneebällen oder vergleichbaren Gegenständen ist im Schulgelände auf Grund der Verletzungsgefahr von Schülern und Passanten untersagt.
  • Bei besonderen Ereignissen, wie z.B. Baumaßnahmen, kann die Benutzung von Sportgeräten, wie z.B. Fußbällen, auf dem Schulhof untersagt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleitung.
  • Eigene Bälle dürfen nicht mitgebracht werden. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung.
  • Das Befahren des Schulhofes ist mit sämtlichen Fortbewegungsmitteln untersagt. Über einzelne Ausnahmen entscheidet die Schulleitung. Der Lieferverkehr ist davon nicht betroffen.

4.             Raum- und Schulhauspflege

  • Jede Person die sich in der Schule oder auf dem Schulgelände aufhält, ist für die pflegliche Behandlung der Einrichtungsgegenstände und der Lehrmittel, der Sauberkeit der Fach-, PC- und Klassenräume, des Speiseraumes, der sanitären Anlagen, Schulgebäudes, des Schulgeländes und der sonstigen im Rahmen schulischer Veranstaltungen besuchten Einrichtungen mitverantwortlich. Schuldhafte Verunreinigungen und Beschädigungen verpflichten zum Schadenersatz und können Ordnungsmaßnahmen nach sich ziehen.
  • Zur Erhaltung von Ordnung und Sauberkeit wird in geeigneter Weise ein Ordnungsdienst eingerichtet.

5.             Essen und Trinken

  •  Alle Schüler essen und trinken nur in den Pausen.
  • Ausnahmen werden mit der jeweiligen Lehrkraft abgesprochen.
  •  Das Mitbringen von Getränkedosen und Energydrinks ist grundsätzlich untersagt.

6.             Kleiderordnung

  • Die Schüler und das Schulpersonal erscheinen in angemessener Kleidung. Das Betreten des Schulgeländes barfuß, in badeähnlicher Bekleidung (z.B. bauchfrei, freier Oberkörper) oder in Kleidung mit diffamierenden  Symbolen oder Aufschriften ist verboten.

7.              Vertretungsplan

 

  • Alle Schülerinnen und Schüler informieren sich rechtzeitig über die Vertretungspläne am Aushang(DSB) oder im Internet und bereiten sich entsprechend für den Unterricht vor.
  • Aushänge haben immer Vorrang.
  • Findet sich der Fachlehrer zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht im Unterrichtsraum ein, so ist das Sekretariat durch den Klassensprecher oder dessen Vertretung davon in Kenntnis zu setzen.

8.              Haushänge und Druckerzeugnisse

  •  Es ist verboten ohne vorherige Genehmigung der Schulleitung Plakate oder Druckerzeugnisse jeglicher Art im Schulgebäude und auf dem Schulgelände aufzuhängen oder zu verteilen.

9.           Entschuldigungsverfahren

  • Bei Nichtteilnahme am Unterricht, besteht eine Informationspflicht seitens der Eltern an das Sekretariat der Schule. Die Eltern melden Ihr Kind per Telefon für den entsprechenden Tag ab. Die Abmeldung muss vor Unterrichtsbeginn erfolgen.
  • Die Eltern schreiben eine Entschuldigung die umgehend vorzulegen ist.
  • Alle Eltern haben eine Informationspflicht gegenüber der Schule bei ansteckenden Krankheiten ihrer Kinder.
  1. Nutzung von Telekommunikationsgeräten, Tablets und Handhelds
  • Alle SuS lassen ihre Telekommunikationsgeräte, Tablets und Handhelds während der gesamten Zeit im Geltungsbereich der Hausordnung ausgeschaltet und verwahren diese in ihren Taschen.
  • Ausnahmen gelten dann, wenn Geräte für unterrichtliche Zwecke verwendet werden und dies vom Fach bzw. aufsichtführenden Lehrer gestattet ist.
  • Die vorstehenden Regelungen werden durch die Mediennutzungsordnung für den Einsatz von Tablets in der Schulzeit und Hinweise zur häuslichen Nutzung der iPads ergänzt und konkretisiert. Diese Regelungen sind damit Bestandteil der Hausordnung.

11.         Sicherheit

  • Schulfremde Personen (auch Eltern) müssen sich im Sekretariat anmelden.
  • Personen, die sich unberechtigt in der Schulanlage aufhalten, haben diese nach Weisung des Schulleiters oder eines Beauftragten (Lehrpersonen, Hausmeister, Schulsekretär/innen) sofort zu verlassen.
  • Alle Schülerinnen und Schüler gehen den festgelegten Weg zur entsprechenden Sporthalle.
  • Um die Fenster zu öffnen, wird eine Lehrkraft um Erlaubnis gefragt.
  • Sollte sich ein Unfall ereignen, melden die Schüler dies bei einer Lehrkraft und im Sekretariat.
  • Fahrräder sind an den dafür vorgesehenen Fahrradständern abzustellen.
  • Das Abstellen von Fahrzeugen auf dem Schulgelände ist nur für das Ein- und Ausladen gestattet. Parken auf dem Schulgelände ist untersagt. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn bei der Stadt ein Stellplatz angemietet wird.
  • Das Mitbringen von Gegenständen, welche die Unterrichts- und Erziehungsarbeit oder die Ordnung und Sicherheit in der Schule stören können, sind untersagt. Solche Gegenstände können durch Lehrkräfte eingezogen und zunächst sichergestellt werden. Handelt es sich bei den Gegenständen um solche, die nicht in die Hände von Kindern oder jungen Heranwachsenden gehören, z.B. Replika-Waffen, so werden diese nur den Erziehungsberechtigten zurückgegeben.
  • Alle arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen werden eingehalten. Festgestellte Mängel sind sofort im Sekretariat zu melden.

12.         Gesundheit

  • Alle Schüler achten auf ihre Gesundheit und die ihrer Mitmenschen.
  • Auf dem gesamten Schulgelände ist der Konsum von Alkohol, Zigaretten, Drogen und sonstiger Rauschmittel untersagt

13.         Schlussbestimmungen

  •  Mit dem Betreten des Schulgeländes und aller dazu gehörigen Einrichtungen wird die Hausordnung akzeptiert.
  • Sofern es notwendig sein sollte, hat die Schulleitung das Recht einzelne Regelungen vorübergehend außer Kraft zu setzen bzw. Reglungen vorübergehend zu verändern. Sofern eine dauerhafte Veränderung notwendig sein sollte, entscheidet die nächste Schulkonferenz über die Veränderung der Hausordnung

 

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Mediennutzungsordnung Stand 24.11.2020.p
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